Compliance

Compliance

Wir verzichten notfalls auf Aufträge ...

Wir halten uns strikte an gesetzliche Bestimmungen und Verordnungen sowie internationale Gepflogenheiten. Dabei unterstützen wir weder direkt noch indirekt Absichten Dritter, die diese Vorgabe verletzen.

Gesetzliche Abgaben

Wir achten auf bestmögliche Einhaltung aller gesetzlichen und behördlichen Vorgaben, und unterstützen keinerlei aktive oder passive Umgehung von z.B.

  • Kartellgesetz & Anti-Korruptionsgesetz
  • Handelsgesetz (z.B. schweizerisches Obligationenrecht)
  • Normen und Richtlinien (z.B. EU-Maschinenrichtlinie)
  • Einkommens- und Gewinnsteuer
  • Mehrwertsteuer
  • Zollabgaben

Wir deklarieren ordnungs- und vorschriftsgemäss, halten uns strikt an z.B. Ursprungsregeln im Sinne der Freihandelsabkommen und bieten nicht Hand zu unlauteren oder gar wahrheitswidrigen Angaben.

Bei Unklarheit oder Fehlen von Rechtsgrundlagen ausserhalb der Schweiz halten wir uns an die Empfehlungen des schweizerischen Rechtssystems.

Exportkontrolle / Kriegsmaterial

CNC-Drehtische sind DUAL-USE-Güter und unterliegen internationalen Güterkontrollen (z.B. Wassenaar-Agreement). Wir sind dank einem internen Kontrollsystem und strikter Einhaltung der diesbezüglichen Bestimmungen seit Jahren Inhaber der ausserordentlichen Generalausfuhr-Bewilligung AGB.

Wir sind autorisiert, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ohne die Einholung von Einzelbewilligungen auszuliefern in über 70 Länder.

Wir halten uns jedoch strikt an

  • die gesetzlichen Vorgaben
  • Embargos
  • Sanktionen und Massnahmen von Behörden
  • Meldepflicht bei Verdacht auf kritischen Endverbleib

Die interne Organisation wird regelmässig mittels Audit zuhanden der Behörden überprüft.

Unabhängig von der Exportkontrolle ist jede Unterstützung von Kunden verboten, wenn wir Hinweise darauf haben, dass unsere Produkte zur Herstellung von Kriegswaffen verwendet werden. Davon ausgenommen sind Waffen zum Schutz, für Sport oder Jagd. Im Zweifelsfall entscheidet unser Geschäftsführer.

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (EKAS)

System und Organisation dienen dem Zweck, die gesetzlichen Bestimmungen (EKAS-Richtlinie) zu erfüllen. Es liegt im Interesse aller, nicht zuletzt jedes einzelnen Mitarbeiters, die Arbeitssicherheit hoch und Unfälle sowie daraus resultierende Kosten möglichst tief zu halten bzw. zu verhindern. Das ist Ziel und Absicht.

Wir fokussieren uns auf folgende Kernpunkte:

  • Sichere Arbeitsplätze auf dem Stand der Technik
  • Gesunde, kompetente und motivierte Mitarbeiter/innen
  • Schlanke, effektvolle Arbeitssicherheits-Organisation
  • Keine Mentalität „Dienst nach Vorschrift“, sondern überzeugtes Leben – täglich
  • Jeden vermeidbaren Unfall vermeiden: agieren statt reagieren
  • Kosteneinsparungen und Produktivitätssteigerungen sind willkommene Nebeneffekte

Menschen- und Arbeitsrecht

pL LEHMANN unterstützt humanitäre Bemühungen. Abgesehen von direkter Unterstützung sozialer Institutionen, lehnen wir jede Begünstigung von Bevölkerungsgruppen, Regionen und Firmen ab, die internationale humanitäre Grundsätze nicht einhalten. Wir verzichten deshalb bewusst auf die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen aus Länder und Regionen, die diesbezüglich als zumindest fragwürdig erscheinen.

Gestützt auf das geltende, schweizerische Gleichstellungsgesetz (GlG) unternimmt der Arbeitgeber alles zur Verhinderung von Diskriminierung und Mobbing und verbietet, jemand wegen…

  • Geschlechts (Frau oder Mann)
  • Herkunft (Ausländer oder Schweizer)
  • Hautfarbe
  • religiösen Ausrichtung und Haltung *
  • Sprache

…weder direkt noch indirekt (mündlich, schriftlich, bildlich, Gesten usw.) zu benachteiligen bzw. zu belästigen. Dies gilt sowohl für die Anstellung, die Aufgabenzuteilung, Gestaltung der Arbeitsbedingungen, Entlohnung, Aus- und Weiterbildung, Beförderung oder Entlassung.

Wir halten uns an die geltenden Gesetze rund um das Arbeitsrecht. Jede Art von Mobbing, Verachtung und sexueller Belästigung ist untersagt. Missbräuche wie Kinderarbeit, Sklaverei, Zwangsarbeit usw. werden nicht toleriert. Bei Widerhandlungen werden geeignete Massnahmen ergriffen.

Weiter verpflichten wir uns, existenzsichernde Löhne zu bezahlen. Gleichzeitig sind hiermit auch unsere Lieferanten angehalten, selbst existenzsichernde Löhne zu zahlen und in der Lieferkette darauf zu achten

* Ausübung von Kult oder religiöser Aktivität während der Arbeitszeit und auf dem gesamten Betriebsgelände ist allerdings untersagt

Sonstige Bestimmungen

Weitergehende Bestimmungen und Vorgaben zu allen oben erwähnten Themen sind in allfälligen, internen Weisungen festgelegt.

Nachhaltigkeit

Siehe separate Seite: Nachhaltigkeit

Inkrafttreten

Die Compliance-Weisungen sind integrierender Bestandteil des Personalreglements und somit auch verpflichtend im Sinne des Arbeitsvertrages.

 

Bärau, 01.12.2022

Namens des Verwaltungsrates

 

Hansruedi Lehmann